„Es ist doch noch nie etwas passiert …“

Leider wird gerade bei KMUs vielfach nach diesem Motto verfahren. Es fehlt an Zuständigkeiten und Prozessen um das Reiserisiko aller Mitarbeiter zu erkennen, richtig zu bewerten und entsprechende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu treffen.

Arbeitgeber tragen jedoch ein erhebliches Haftungsrisiko. Sie haben eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Mitarbeitern – auch bei Geschäftsreisen. Private Versicherungen der Mitarbeiter entlassen den Arbeitgeber nicht aus dieser Pflicht. Er trägt das Haftungsrisiko für alle auf Geschäftsreisen anfallenden Risiken. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung reicht zur Erfüllung der Fürsorgepflicht nicht.

Nach §618 BGB haben Unternehmen dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter soweit wie möglich „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt“ sind – dies gilt auch auf Dienstreisen. Geschieht dies nicht, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch im ArbeitsSchutzGesetz (ArbSchG), hier in den Paragraphen 3, 4, 9, 10, 13, sind die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber sei­nen Beschäftigten geregelt. Wer dagegen verstößt, dem drohen saftige Geld- und sogar Gefängnisstrafen (§ 25).

Sicheres Reisen erfordert qualifiziertes Travel Risk Management.

Risikoanalyse, erkennen und bewerten aller Risiken auf Geschäftsreisen
Reisesicherheit vor, während und nach einer Reise
Aktives Krisenmanagement als Soforthilfe im Krisenfall

Sprechen Sie uns an, wir beraten und betreuen sie gerne.

Krisen beginnen als Lappalien, viele enden als Katastrophe, das muss nicht sein.