Personenschutz - Einsatz

Schutz vor Angriffen gegen Leib und Leben gegen Sie, Ihre Kinder, Ihren Partner, Ihre Angehörigen.

B.U.K. GmbH ist ein nach §34a GewO geprüftes und zugelassenes Sicherheitsunternehmen. Wir verfügen über 41 Jahre Erfahrung im Personenschutz.
Teilweise sind wir bereits für die dritte Generation von Schutzfamilien tätig.

In diesem Rahmen führen wir diskreten und professionellen Personenschutz sowie Begleitungen für Werttransporte durch. Diese werden unbewaffnet oder bewaffnet, entsprechend den Erfordernissen des Einsatzes durchgeführt.

Wir erstellen Sicherheitskonzepte für Personenschutz und stehen unseren Klienten beratend bei der Auswahl und Anschaffung von Sicherheitsequipment bis hin zu Sonderschutzfahrzeugen zur Seite. Wir begleiten Sie zu allen Anlässen und Gelegenheiten, auch ins Ausland. Für unsere Einsätze im Ausland verfügen wir in einigen Ländern über umfangreiche Erfahrungen und ein gutes Netzwerk zu lokalen Sicherheitseinrichtungen.

Wir verfügen über den europaweit größten privaten Fuhrpark gepanzerter Fahrzeuge / Sonderschutzfahrzeuge verschiedener Hersteller und Schutzklassen von VR4 bis VR7 “Höchstschutz”.

Personenschutz nach Maß - denn Sie haben nur ein Leben!

Telefon 09123 / 962 080

Telefax 09123 / 962 081

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Personenschutz - weit mehr als der berüchtigte Bodyguard aus dem TV

Unter Personenschutz versteht man viel mehr die Ergreifung aller Maßnahmen die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen Leib und Leben, also der körperlichen Unversehrtheit sowie gegen die Willens- und Handlungsfreiheit von Einzelpersonen oder Personengruppen ergriffen werden. Personenschutz umfasst somit neben dem Schutz vor direkten, tätlichen Angriffen auch umfangreiche Konzepte zum Schutz vor Entführung, Geiselnahme und daraus resultierenden möglichen Erpressungen Personenschutz benötigen in der heutigen Zeit nicht nur Politiker/innen oder Führer/innen großer Wirtschaftsunternehmen, vielmehr reicht bereits ein gehobener Lebensstandard, die Zugehörigkeit zu einer Volks- oder Religionsgruppe oder eine gewisse Popularität aufgrund sportlicher Erfolge oder anderer Medienereignisse, um ins Blickfeld krimineller oder abnorm veranlagter Zeitgenossen zu rücken. Erwiesen ist die stark gestiegene Gewaltbereitschaft und Brutalität der Kriminellen. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken.

Nicht immer ist es ohne Schwierigkeiten möglich, Zielpersonen oder Zielgruppen gegen die Angriffe und Anschläge gerichtet sein können, genau zu definieren. Unter Umständen brauchen die als gefährdet zu bezeichnenden Personen sich nicht persönlich exponiert zu haben. Es kann vielmehr bereits genügen, Angehöriger einer Zielgruppe zu sein oder einer solchen auch nur nahe zu stehen, um Opfer von Angriffen oder Attacken zu werden.

Zur Zielgruppe für Terroranschläge oder -teils medienwirksame- Angriffe gehören im Prinzip alle in Staat, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft oder Gesellschaft bekannten Persönlichkeiten. Ebenso zählen leitende Beamte, Richter, Künstler sowie eine Reihe von Medienvertretern zu den möglichen Zielpersonen.

Falls nach einer eingehenden und gründlichen Beurteilung einer Gefährdungslage für eine Person eine konkrete Gefährdung festgestellt wird oder diese nicht ausgeschlossen werden kann muß über Art und Umfang des Schutzes für die gefährdete Person, gegebenenfalls auch für Familienangehörige, entschieden werden. Hierzu müssen in der Regel zeitliche und örtliche Schwerpunkte festgelegt werden. Ein lückenloser Rundumschutz ist für Einzelpersonen nur schwer, für Zielgruppen überhaupt nicht durchführbar.

Schutz durch öffentliche Organe wie z.B. Polizei, Bereitschaftspolizei oder Bundespolizei, bleibt nur wenigen vorbehalten oder wird nur aufgrund konkreter Gefährdungen gewährt. Für die Mehrzahl der gefährdeten Persönlichkeiten bleibt somit nur der Schutz durch professionelle Personenschützer des privaten Sicherheitsgewerbes.

Der Beurteilung der Gefährdungslage kommt größte Bedeutung zu, wenn wirkungsvoll geschützt werden soll. Entscheidungen ob und in welcher Weise Personen, Personengruppen und Objekte/Einrichtungen zu schützen sind, hängen unter anderem ab von

  • Art und Umfang der Bedrohung

  • Zielen, Strukturen und Möglichkeiten der Täter

  • Lebensgewohnheiten der gefährdeten Personen

  • der politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Situation

  • sowie der allgemeinen Kriminalitätslage eines Landes

Mögliche Bedrohungssituationen, die sich aufgrund bisher in Erscheinung getretener Täter und Anschläge als relevant erwiesen haben, sind unter anderem

  • Anschläge/Attentate d.h. Angriffe mit Schlag-, Stich- oder Schusswaffen sowie der Einsatz von Brand- und Sprengmitteln oder chemischer Mittel wie Säuren oder Laugen gegen Leib und Leben der gefährdeten Person.

  • Beispiele hierfür sind die Angriffe auf Oskar Laffontaine, Wolfgang Schäuble, Joschka Fischer, Monika Seles, Bill Gates, David Coulthard oder Arabella Kiesbauer sowie die Ermordung von Alfred Herrhausen, Kurt Beckurts und Detlef Karsten Rohwedder

  • Entführungen, Geiselnahmen, Erpressung

  • die wohl bekanntesten Fälle hierfür dürften die Entführung des Jan Philipp Reemtsma, die Entführung und Ermordung des Jakub Fishmann sowie die Geiselnahme und Erpressung der Familie Schlecker sein.

  • Sachbeschädigungen, Vandalismus

  • Beispiele hierfür sind die andauernden Angriffe auf Privatfahrzeuge in Berlin, die Vorfälle um den Wiener Opernball sowie eine Reihe von Anschlägen auf Fahrzeuge und Einrichtungen von Unternehmen der Fleischwarenindustrie.

Als mögliche Täter für Anschläge und Attentate kommen neben nationalen und internationalen Terroristen zunehmend Psychopaten und Unzufriedene, die durch derartige Handlungen ihren Hass auf sich und ihre Umwelt abreagieren wollen. Bei Entführungen und Erpressungen sind national wie international auftretende Kriminelle, teilweise organisierte Banden, mit einem hohen Gewalt- und Gefahrenpotential zu beobachten, die mit ausgeklügelter Struktur und Logistik gegen mögliche Opfer vorzugehen versuchen.

In allen Fällen, bei denen ein Verdacht auf eine konkrete Gefährdung der Schutzperson besteht, sollten Kontakte zu den örtlichen Polizeibehörden hergestellt werden.

Maßnahmen zum Schutz einer gefährdeten Persönlichkeit können unter anderem sein

  • die ständige Begleitung durch professionelle Personenschützer

  • die Begleitung bei und/oder zu besonderen Anlässen

  • der Schutz der Wohn- und Geschäftsgebäude durch ständige Bewachung oder Streifendienste

Maßgeblich für einen wirkungsvollen und diskreten Schutz durch professionelle Personenschützer ist jedoch deren Qualifikation und Erfahrung. Es genügt bei weitem nicht, einmal einen mehrtägigen Lehrgang oder bei einem Ausbilder/in ohne eigene Einsatzerfahrung mehrere Wochenendseminare belegt zu haben. Ebenso sind das häufige erscheinen auf teilweise gestellten Photos oder Berichten kein Garant für einen qualifizierten professionellen Personenschützer. Vielmehr muß neben einer guten und umfangreichen Basisausbildung ein ständiges, den wechselnden Bedingungen angepasstes Training absolviert werden. Welchen bleibenden Trainingserfolg ergeben ein maximal halbjährlich wiederkehrendes Schießtraining, vierteljährlich waffenlose Selbstverteidigung oder ein einmalig absolviertes Fahrsicherheitstraining auf einem normalen Pkw für den Fahrer einer gefährdeten Persönlichkeit? Ganz zu schweigen von denjenigen, die vorgeben alle Klassen von gepanzerten Sonderschutzfahrzeugen anbieten zu können, selbst aber noch nie - und schon garnicht regelmäßig - ein solches Fahrzeug bewegt haben.

Professionelle Personenschützer müssen ihre Qualifikation ständig durch zeit- und kostenintensives Training den hohen Anforderungen dieses Berufes anpassen. Dadurch kann qualifizierter professioneller Personenschutz nicht zu minimale Stundenlöhnen geleistet werden.

Qualität hat ihren Preis, aber Sicherheit ist bezahlbar - Leben nicht.

Wir verfügen über eigene Schieß- und Trainingsanlagen und nutzen unsere eigenen gepanzerten Sonderschutzfahrzeuge für regelmäßige Trainingseinsätze.